
27. september 2010
Techcomlight gibt bekannt, dass der Gerichtshof in ’s-Hertogenbosch Dienstag, den 21. September 2010 in der Sache zu vergleichender Werbung ein vernichtendes Urteil gesprochen hat. BIK Bouwproducten B.V. und Vaculux B.V. verglichen ihre Produkte Tubelight und Skytube Helios mit denen der bekannten Marke Solatube®, der Tageslichtröhre, die seit 1997 von Techcomlight auf den Markt gebracht wird.
Der Gerichtshof hat im Berufungsverfahren ebenso wie zuvor das Gericht im Eilverfahren und die Kommission für Werbeverstöße (Reclame Code Commissie) die Werbeaussagen von BIK und Vaculux verboten. Die drei bekanntesten Werbeaussagen, „65 % mehr Tageslicht, 15 % schneller zu installieren und 50 % kostensparend“ sind verboten. Dieses Verbot ist um 15 gleichartige Behauptungen erweitert worden, wie „maximales Tageslicht“. Auch Behauptungen mit ähnlichen Aussagen sind nicht erlaubt.
BIK und Vaculux hatten ihre Überlegenheitsbehauptung zum Lichtertrag auf die so genannten OliNo I- und OliNo II-Berichte Lichtmessungen (Mai 2008) basiert. Auf diese Berichte darf nicht mehr verwiesen werden und sie dürfen nicht mehr veröffentlicht werden, so der Gerichtshof. Auch die Reclame Code Commissie hatte bereits geurteilt (12. Januar 2010), dass die Parteien ihre Behauptungen zu einem höheren Lichtertrag nicht anhand eines verlässlichen Berichts untermauern könnten.
Des Weiteren hat der Gerichtshof bestimmt, dass BIK und Vaculux ihr Werbematerial zurücknehmen und vernichten, ihre Websites anpassen und kurzfristig Richtigstellungen veröffentlichen müssen. Auch müssen sie alles tun, was in ihrer Macht steht, um dafür zu sorgen, dass Mitteilungen von Dritten (u.a. im Internet), in denen die irreführende Werbung vorkommt, entfernt werden.
Der Gerichtshof hat BIK und Vaculux zu einem Zwangsgeld von 10.000 EUR pro Tag, an dem das Urteil übertreten wird, sowie für jede Übertretung einzeln verurteilt. Damit ist deutlich, dass der Gerichtshof mit dieser irreführenden vergleichenden Werbung kurzen Prozess gemacht hat.
Techcomlight wurde in dieser Sache von der Kanzlei Louwers IP|Technology Advocaten aus Eindhoven vertreten. Techcomlight ist exklusiver Lieferant von SOLATUBE® Tageslichtsystemen für Benelux. Solatube International Inc. ist mit SOLATUBE® weltweiter Marktführer in röhrenförmigen Tageslichtsystemen.
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• 18-02-2010 — Auch der niederländische Werberat hat den Vergleich mit anderen Tageslichtsystemen verurteilt
• 19-10-2009 — Richter verbietet vergleichende Werbung