
18. Februar 2010
Der niederländische Werberat (RCC) hat den Vergleich in der Werbung von BIK Bouwproducten und Vaculux als irreführend bezeichnet. Die Inserenten konnten die Richtigkeit ihrer vergleichenden Werbung nicht glaubhaft darstellen.
Der RCC hat daher empfohlen, diese vergleichende Werbung einzustellen: so lautet ihr Urteil vom 12. Januar 2010.
Kern der Sache ist, dass BIK und Vaculux die bekannten Solatube®-Tageslichtsysteme mit den Tageslichtröhren Tubelight und Skytube Helios vergleicht, die im Juni 2008 auf dem Markt eingeführt wurden. Vergleichende Werbung ist durchaus erlaubt, wenn sie korrekt, vollständig, überprüfbar und nicht irreführend ist.
BIK und Vaculux konnten ihre Werbeaussagen bezüglich einer höheren Lichtausbeute nicht anhand eines zuverlässigen Messberichts beweisen, so der RCC.
Auch die Werbeaussage einer schnellen und/oder einfachen Montage wurde vom RCC als irreführend bezeichnet.
Abschließend fand der RCC auch die Werbeaussage bezüglich der Kosteneinsparung irreführend.
Im Übrigen sprach auch der Richter im Eilverfahren bereits das Urteil, dass die Behauptungen von BIK und Vaculux irreführend sind. Damit hat der Richter explizit in seinem Urteil festgestellt, dass der Messbericht unzuverlässig und ungeeignet war, um als vergleichende Werbung gesehen werden zu können.
Sehen Sie auch:
• 27-09-2010 — Gericht gibt Techcomlight Recht
• 19-10-2009 — Richter verbietet vergleichende Werbung